BFH, II R 18/23 – Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR als Schenkung
Urteilsanmerkung · DStRK 2025, Heft 19 · 04. Juli 2025

Der BFH urteile wie folgt: Überträgt ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, ist der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims schenkungsteuerrechtlich bereichert. Auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG erfasst. Für die Praxis impliziert die vorstehende Entscheidung eine Fortgeltung des Schutzes des Familienheims auch im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen, sofern der Nachweis des fortbestehenden Wohnzwecks erbracht wird. Damit erfolgt zugleich eine Berücksichtigung der individuellen Dispositionsfreiheit von Ehegatten bei der (steuer-)optimalen Strukturierung ihrer Vermögensverhältnisse, insbesondere unter Einbeziehung einer Familiengesellschaft.