BFH, Urteil vom 4.6.2025, II R 30/22 – Keine Ersatzerbschaftsteuerpflicht einer ausländischen Familienstiftung
Urteilsanmerkung · DStRK 2026, Heft 1, S. 9
von Prof. Dr. Tobias D. von Cölln und Dirk Roßmann

Der BFH urteilte, dass eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft errichtete Familienstiftung mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) als nichtrechtsfähige Stiftung in Deutschland nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt. Die Entscheidung entfaltet zugleich Ansatzpunkte für steuerliches Gestaltungspotenzial in der Beratungspraxis. Durch die Gründung einer nichtrechtsfähigen Familienstiftung im Ausland kann die Ersatzerbschaftsteuer in Deutschland selbst dann vermieden werden, wenn die Verwaltung der Stiftung aus dem Inland erfolgt