BFH, I R 39/21 – Zeitliche Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte
Urteilsanmerkung · DStRK 2025, Heft 12 · 18. Dezember 2024

Der BFH Urteile, dass eine "feste" Geschäftseinrichtung in ihrem Zeitbezug grundsätzlich eine Mindestdauer von sechs Monaten voraussetzt. Diese Mindestdauer bezieht sich nicht nur auf die Geschäftseinrichtung, sondern auch auf die unternehmerische Tätigkeit, die in der Geschäftseinrichtung ausgeübt wird. Die Frist ist auch dann nicht eingehalten, wenn sie lediglich durch die Abwicklung eines Unternehmens überschritten wird. Ferner Urteile der BFH in diesem Urteil, dass wenn ein Unternehmen nur für weniger als sechs Monate besteht und die Tätigkeit dieses Unternehmens vollständig in der Geschäftseinrichtung des Betriebsstättenstaats ausgeübt wird, keine Ausnahme von der Mindestdauer rechtfertigt. Damit stellt der BFH stellt klar, dass diese Frist kumulativ sowohl für die physische Geschäftseinrichtung als für die in ihr ausgeübte unternehmerische Tätigkeit gelten muss.