FG Düsseldorf, 10 K 245/22 E – Privates Veräußerungsgeschäft vs. erbrechtlicher Vorgang
Urteilsanmerkung · DStRK 2025, Heft 15 · 08. April 2025

Das FG Düsseldorf urteile, dass ungeachtet der deutlichen Diskrepanz zwischen dem Wert eines von der Mutter auf deren Tochter übertragenen Grundstücks und dem vereinbarten Kaufpreis für die Berechnung des Gewinns aus einer nachfolgenden Veräußerung des Grundstücks der vereinbarte Kaufpreis und nicht die bei einer gemischten Schenkung gebotene Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen - außerhalb der Spekulationsfrist durch die Mutter als Rechtsvorgängerin erworbenen - unentgeltlichen Anteil zugrunde zu legen ist, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Vertragsparteien sich dieser Wertdifferenz bewusst und sich insoweit über die teilweise unentgeltliche Zuwendung des Grundstücks einig waren. Das Urteil verdeutlicht einmal mehr, dass neben den erbschaft- und schenkungsteuerlichen Auswirkungen einer Grundbesitzübertragung ex ante stets auch die einkommensteuerlichen Folgen zu analysieren und die jeweiligen Parteiwillen entsprechend vertraglich zu formulieren sind. Insbesondere ist bei einer (gewollten) gemischten Schenkung zu dokumentieren, dass sich beide Vertragsparteien nachweislich bewusst und darüber einig sind, dass die Zuwendung (zumindest teilweise) unentgeltlich erfolgt.